Plakat
ROM UND DIE BARBAREN

Kunstexponat der Woche
Woche 15:
1. - 7. Dezember 2008

Hören Sie in Ergänzung zum Text die Beiträge aus unserer
Audioführung: Lex Salica aus St. Gallen (mp3-Datei)
Wandalgarius-Handschrift mit der Lex Romana Visigothorum, der Lex Salica und der Lex Alamannorum
vollendet 793 n.Chr.
Pergament, 342 Seiten, 8°, 225 x 130 mm
Inv.-Nr. 731
© Stiftsbibliothek St. Gallen

Siegesaltar
Zu den schönsten Rechtshandschriften des frühen Mittelalters gehört der mit reichem Dekor ausgestattete Codex 731 der St. Gallener Stiftsbibliothek. Es ist die älteste genau datierte Handschrift der Stiftsbibliothek, und sie umfasst Abschriften der Stammesgesetze der Westgoten, der Salfranken sowie der Alamannen. Die Texte wurden in Latein aufgezeichnet, der Bildungssprache der damaligen Zeit, und mit zahlreichen kolorierten Initialen versehen. Dem Text der Lex Salica ist die Figur des mit Diadem geschmückten Gesetzgebers vorangestellt, der in seiner Linken eine Gesetzestafel, in seiner Rechten einenSchreibstock hält. Wie die gesamte Handschrift stammt auch diese Darstellung aus der Hand des Klerikers Wandalgarius, welcher die Niederschrift des Codex' im Jahr 793 vollendet hatte.

Die romano-barbarischen Königreiche des 5. bis 8. Jahrhunderts waren Herrschaftsgebiete mit einer Fülle von Gesetzen, die uns in zahlreichen handschriftlichen Zeugnissen überliefert sind. Sie stellen eine unentbehrlichen Quelle zur Erforschung der Geschichte des nachrömischen Abendlandes dar. Allein die Veröffentlichung der erlassenen Bestimmungen sollte dazu beitragen, den Legitimitätsanspruch des als Ursprung der Gesetze geltenden Herrschers zu festigen.
Ein besonders augenfälliges Beispiel hierfür ist die von dem Merowingerkönig Chlodwig I. (466–511) kurz vor 507 verkündete Lex Salica, in der alte mündlich überlieferte germanische Stammesgesetze erstmals schriftlich niedergelegt wurden. Diese Gesetzessammlung verfolgte wahrscheinlich das Ziel, die politische Basis Chlodwigs grundlegend zu stärken, indem sie seinem Nimbus als Kriegsherr den des wohlwollenden Gesetzgebers hinzufügte. Wirklich in die Tat umgesetzt zu werden, hatten diese Bestimmungen in jener Epoche nur geringe Aussichten, denn in den unter fränkischer Herrschaft stehenden Gebieten gab es damals nur sehr wenige Richter, die fähig gewesen wären, geschriebenes Recht anzuwenden. Die von Chlodwig verfolgten „symbolischen“ Ziele scheinen hier also eine viel gewichtigere Rolle gespielt zu haben als sein Wille, für mehr Rechtssicherheit im Alltagsleben seiner Untertanen zu sorgen. Erst in der karolingischen Zeit wurde die Lex Salica wiederholt revidiert und in zahlreichen Abschriften verbreitet.