Wichtige Hinweise für den Besuch unserer Veranstaltungen
Diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen betreffen das
Rechtsverhältnis zur Veranstaltungsstätte, der Kunst- und Ausstellungshalle
der Bundesrepublik Deutschland; unberührt bleibt das Rechtsverhältnis
zum Veranstalter und dessen etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Hausrecht wird vom Chef vom Dienst der Kunst- und Ausstellungshalle der
Bundesrepublik Deutschland ausgeübt; für die Dauer von Veranstaltungen
ist das Hausrecht auf die deutlich als solche gekennzeichneten und ausgewiesenen
Mitarbeiter des Security-Services, Firma Wachdienst Rheinland-Westfalen, übertragen,
deren Anweisungen Folge zu leisten ist.
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr; für minderjährige
Kinder tragen die Eltern die Verantwortung selbst.
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Hör- und Gesundheitsschäden
wegen Art und Weise, insbesondere Lautstärke einer Veranstaltung, Beeinträchtigungen
oder Gesundheitsverletzungen durch Dritte, insbesondere andere Besucher, Verluste
von Gegenständen, Gestaltung, Inhalt, Dauer und Lautstärke der Veranstaltung.
Das Mitbringen von Glasbehältnissen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen
Gegenständen, Fackeln und insbesondere Waffen oder als solche geeigneten
Gegenständen ist strikt untersagt. Der Besucher unterwirft sich im Rahmen
der Sicherheitskontrolle einer Leibesvisitation durch den Security-Service.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Bei Stehplatzkonzerten
sind mitgebrachte Sitzgelegenheiten jedweder Art nicht zugelassen.
Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufzeichnungen jeder Art – auch für
private Zwecke – sowie das Mitführen entsprechender Geräte sind
grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird straf- und zivilrechtlich
verfolgt; entsprechende Aufzeichnungen werden eingezogen.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird strikt angeordnet
und überwacht.
Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes entfällt die Gültigkeit
der Eintrittskarte. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Bei Verstoß gegen die Veranstaltungsordnung erfolgt ein Platzverweis
ohne Erstattung des Kartenpreises; das Recht, den Einlaß aus wichtigem
Grund gegen Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, bleibt ausdrücklich
vorbehalten.
Zur Einhaltung der ordnungsbehördlichen Auflagen ist den Anordnungen
des Security-Services auch beim Betreten bzw. Verlassen der Veranstaltungsstätte
im Umfeld der Veranstaltungsstätte Folge zu leisten.
Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte unterwirft sich der Besucher
diesen
im Eingangsbereich ausgehängten Bestimmungen.
Die Geschäftsführung der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik
Deutschland
Stand: Juli 2004