Wichtige Hinweise für den Besuch unserer Veranstaltungen

Hinweise für Rollstuhlfahrer

Diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen betreffen das Rechtsverhältnis zur Veranstaltungsstätte, der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland; unberührt bleibt das Rechtsverhältnis zum Veranstalter und dessen etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Hausrecht wird vom Chef vom Dienst der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt; für die Dauer von Veranstaltungen ist das Hausrecht auf die deutlich als solche gekennzeichneten und ausgewiesenen Mitarbeiter des Security-Services, Firma Wachdienst Rheinland-Westfalen, übertragen, deren Anweisungen Folge zu leisten ist.

Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr; für minderjährige Kinder tragen die Eltern die Verantwortung selbst.

Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Hör- und Gesundheitsschäden wegen Art und Weise, insbesondere Lautstärke einer Veranstaltung, Beeinträchtigungen oder Gesundheitsverletzungen durch Dritte, insbesondere andere Besucher, Verluste von Gegenständen, Gestaltung, Inhalt, Dauer und Lautstärke der Veranstaltung.

Das Mitbringen von Glasbehältnissen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln und insbesondere Waffen oder als solche geeigneten Gegenständen ist strikt untersagt. Der Besucher unterwirft sich im Rahmen der Sicherheitskontrolle einer Leibesvisitation durch den Security-Service. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Bei Stehplatzkonzerten sind mitgebrachte Sitzgelegenheiten jedweder Art nicht zugelassen.

Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufzeichnungen jeder Art – auch für private Zwecke – sowie das Mitführen entsprechender Geräte sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird straf- und zivilrechtlich verfolgt; entsprechende Aufzeichnungen werden eingezogen.

Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird strikt angeordnet und überwacht.

Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes entfällt die Gültigkeit der Eintrittskarte. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Bei Verstoß gegen die Veranstaltungsordnung erfolgt ein Platzverweis ohne Erstattung des Kartenpreises; das Recht, den Einlaß aus wichtigem Grund gegen Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Zur Einhaltung der ordnungsbehördlichen Auflagen ist den Anordnungen des Security-Services auch beim Betreten bzw. Verlassen der Veranstaltungsstätte im Umfeld der Veranstaltungsstätte Folge zu leisten.

Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte unterwirft sich der Besucher diesen
im Eingangsbereich ausgehängten Bestimmungen.

Die Geschäftsführung der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland

Stand: Juli 2004

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